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FAQ Häufige Fragen unserer Kunden:

• Was ist die Europäische Krankenversicherung?

Die "Europäische Krankenversicherung" gehört seit einiger Zeit zur Alternative im Versicherungsbereich der Krankenversicherung.

Im Vergleich zur "Gesetzlichen Krankenversicherung" und der "Privaten Krankenversicherung" wird ein Einheitsbeitrag für alle Geschlechter und Altersgruppen in Rechnung gestellt.

• Wer eine EUKV abschließen kann

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Seit Dezember 2009 haben wir freie Wahl und können unsere Gesundheit auch bei ausländischen Krankenversicherern im Europäischen Wirtschaftsraum versichern.

Wer Anforderungen für den Abschluss einer PKV erfüllt, kann sich alternativ für eine Europäische Krankenversicherung entscheiden. Denn sie punkten gerade dort, wo deutsche PKV Anbieter aus Versichertensicht ihre Schwächen haben.

Vor allem der Beitragsaufschlag, wenn ein Versicherter Vorerkrankungen mitbringt oder etwas Übergewicht hat, lässt so manche scheinbar günstige private Krankenversicherung schnell teurer werden.
Speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte und Selbständige mit dem Wechsel in eine Europäische Krankenversicherung viel Geld sparen und ihren Versicherungsschutz gleichzeitig spürbar verbessern. So mancher Freiberufler zahlt 500 € monatlich. Abhängig vom Alter kann dieser Betrag auf 500 € pro Quartal schrumpfen! Ja, und das sogar bei besseren Leistungen. Denn Leistungen der EUKV sind vergleichbar mit denen deutscher Privatversicherer.

Ebenfalls aufgenommen werden können: Zugereiste ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, Heimkehrer die aufgrund des Alters oder der Gesundheit weder in die PKV noch GKV kommen, Menschen, die noch negative Einträge in der Schufa haben, Personen, die von einer PKV gekündigt würden, Personen, egal welcher Nationalität oder Berufsstandes. Ebenfalls profitieren können Selbständige, die seit Jahren nicht versichert sind, und bei Wiederaufnahme in eine deutsche PKV Sanktionsbeiträge zahlen müssten. Denn im Gegensatz zu deutschen Anbietern verlangen EWR-Dienstleister keine Strafen.

• Die Vorteile für Bürger ohne Versicherung

Für einen Teil der Versicherten in Deutschland ist die "Europäische Krankenversicherung" eine echte Alternative. Die Schwierigkeit, sich für die richtige Versicherung zu entscheiden, ist vorprogrammiert.

Welche die richtige Krankenversicherung ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem kostenfreien unverbindlichen Beratungsgespräch ab.

Nun aber zu den Vor- & Nachteilen:
Generell ist es für nichtversicherte Personen die Chance, eine vernünftige Krankenversicherung zu bekommen.

• Was sind die Unterschiede zwischen PKV und EUKV

  • Europa statt Deutschland. Dieses ist nur bei etwaigen Rückführungen interessant. Ansonsten gilt der gesamte europäische geografische Raum als versicherte Region. Es ist egal, ob Sie sich in Spanien oder Deutschland behandeln lassen. Entscheidend ist nur, ob diese Behandlung abgedeckt ist oder nicht.

  • Eine Pflegepflichtversicherung ist separat abzuschließen. Europäische Krankenversicherer können natürlich keine deutsche Pflegeversicherung anbieten. Daher muss diese bei einer deutschen privaten Krankenversicherung separat beantragt werden.

  • Deutsche Privatversicherer müssen Altersrückstellungen bilden, um dafür zu sorgen, dass die Versicherungsbeiträge im Alter möglichst gleich bleiben. Dieser Pflicht unterliegen EWR Dienstleister nicht. Daher sollte man als Versicherter Rücklagen bilden. Anhand von Beitragstabellen im Internet stellen einige EU-Versicherungen transparent dar, wie hoch der Beitrag bei dem entsprechendem Lebensalter ausfällt.

  • Die Beitragsgestaltung Europäischer Krankenversicherungen ist denkbar einfach: Es gibt einen Beitrag für alle Versicherten eines bestimmten Geschlechtes und Alters.

  • Sprachbarrieren können auftreten, wenn eine Europäische Krankenversicherung keine Kommunikation in deutscher Sprache anbietet. Die wichtigsten Informationen vor Abschluss einer EU-Krankenversicherung sind jedoch immer in Deutsch verfügbar, zumindest, wenn man mit einem deutschen Vermittler für Europäische Krankenversicherungen zusammenarbeitet.

  • Das Erstatten ausgelegter Behandlungskosten funktioniert bei privaten und europäischen Krankenversicherungen nach dem gleichen Prinzip. Versicherte berichten jedoch im Internet, dass die Abwicklung deutlich angenehmer und reibungsloser ist als bei ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung.
• Was ist zu tun, wenn der Arzt die EUKV nicht akzeptiert?

Wie bei der privaten Krankenversicherung kann es bei der Europäischen Krankenversicherung im Einzelfall zu Problemen bei niedergelassenen Ärzten oder bei Nutzung im Ausland kommen.

Sollte der Arzt tatsächlich auf die Barzahlung hinweisen, lassen Sie sich bitte unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen. Diese reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger ein. Ihr Versicherungsträger erstattet Ihnen die Beträge nach den entsprechenden tariflichen Regelungen.

• Wie funktioniert die Erstattung der Behandlungskosten?

In der Regel reicht es aus, die Rechnung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden.

Bei neuen Krankheitsdiagnosen muss auf jeden Fall das Leistungsabrechnungsformular dabei sein. Auf diesem bestätigt der Arzt, wann die Krankheit das erste Mal aufgetreten ist.

» PDF Erstattungsanspruch

• Ich bin derzeit ohne Krankenversicherung. Muss ich bei Eintritt in die Europäische Krankenversicherung mit Strafbeträgen rechnen?
Bei der EUKV entfallen die gesammelten Strafbeiträge, die bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung fällig wären.
• Wie verhält sich EUKV bei Vorerkrankungen?

Die Europäische Krankenversicherung verzichtet auf Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen.

Alle nachweislichen Erkrankungen und bekannten gesundheitlichen Probleme der vergangenen 5 Jahre finden innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre keine Berücksichtigung. Treten in dieser Zeit keine erneuten Beschwerden auf, werden diese nach 2 Jahren ununterbrochenem Versicherungsschutz als Neuerkrankung abgedeckt und genießen vollen Versicherungsschutz. Diese Moratoriumsregelung gilt für Kunden bis 55 Jahren. Ab 55 Jahren werden die Gesundheitsfragen ausgewertet.

• Kann ich einen Antrag stellen, obwohl mir meine Krankenversicherung aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung, kurz VVA, gekündigt hat?
Ja, das spielt für die Europäische Krankenversicherung keine Rolle. Aber auch hier ist sehr wichtig, dass bei der Antragsstellung alle Gesundheitsfragen sehr korrekt beantwortet werden.
• Ist die Beitragszahlung per Lastschrift möglich?
Ja die Zahlung ist seit 01.2016 auch per SEPA Lastschriftverfahren möglich. Ebenso Einzug per Kreditkarte oder Überweisung.
Der Nachlass bei jährlicher Zahlweise beträgt 8%, bei halbjährlicher 6% und vierteljährlich 5%
• Wie beantrage ich die EUKV von Morgan Price ?

Die Antragsstellung ist sehr einfach.

Füllen Sie einfach den Onlineantrag auf der Startseite aus. Eine Videoanleitung finden Sie ebenfalls anbei. Gerne können Sie auch die Anträge downloaden, ausfüllen und uns per Mail oder Post zukommen lassen.
Es gibt zwei verschiedene Anträge, je nach Alter:

Antrag ohne Gesundheitsfragen bis 54 Jahre
Antrag mit Gesundheitsfragen ab 55 Jahren

Sie finden diese Anträge ebenfalls im Downloadcenter unter dem Menüpunkt "ANTRAG" Bitte füllen Sie diese komplett aus inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse und senden Sie uns diesen per Fax an die
0211-21097513 oder Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bei Angabe der Kreditkarte erhält man innerhalb von 48 Stunden eine Versicherungsbestätigung!
Bei Zahlung per Überweisung erhält man die Bestätigung direkt nach Eingang des ersten Quartalsbeitrages! Anschließend wird die Versichertenkarte erstellt und per Post zugesandt.

Gerne helfen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter beim Ausfüllen des Antrags, falls gewünscht.

• Welchen Deckungsbereich brauche ich?
Der Deckungsbereich bezieht sich auf den Wohnsitz. Wird dieser in Europa sein und bleiben, kreuzen Sie auf der zweiten Seite „Bereich 1“ an.
Sie haben dann, egal wo Sie in Europa wohnen, normale Deckung laut Ihrem gewählten Tarif und weltweite Notfalldeckung bis zu 30 Tagen pro Jahr.
• Wann kann der Schutz beginnen?

Der gewünschte Beginn kann nur in der Zukunft gewählt werden. Nach Eingang des Beitrages ist der Versicherungsschutz aktiv.

• Lohnt zusätzliche eine Dauer- Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen?
Ja. Dauerreiseversicherungen kosten in der Regel gerade mal 10 Euro pro Jahr und haben keine Selbstbeteiligung.
Daher ist dies eine gute Ergänzung, wenn man sich für einen EUKV-Tarif mit hoher Selbstbeteiligung entscheidet. DerTestsieger in diesem Segment ist hier bei uns online abschließbar unter www.cp-finanz.de/dauerreise
• Kann ich den Tarif, den Deckungsbereich und die Selbstbeteiligung wechseln?
Ja, nach Ablauf jedes Versicherungsjahres kann sowohl der Tarif als auch die Selbstbeteiligung geändert werden.
• Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht zahlen kann?

Sollten die Beiträge auch nach einer Zahlungsaufforderung nicht eingehen, ruht die Leistung ab diesem Beitragsstopp.
Nach mehrmaliger, erfolgloser Aufforderung wird der Versicherungsschutz rückwirkend ab Zahlungsstopp gekündigt, kann aber durch eine erneute Antragsaufnahme erneuert werden.

• Kann ich auch die ALC, Tochterunternehmen der AXA, abschließen?
Dieser Schutz ist leider nicht für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland zulässig! Daher kommt das nur für sehr wenige Versicherungsnehmer in Frage. Zudem sind die Beiträge wesentlich höher.
• Wird die EUKV in Deutschland auch bei Ämtern anerkannt?

Wir haben bisher gute Erfahrungen gemacht, allerdings ist es ämterabhängig.

• Hilfreiche Tipps für Kunden der EUKV von Morgan Price

Rechnungen
Reichen Sie grundsätzlich immer alle Rechnungen ein, die krankenversicherungstechnisch anfallen. Auch diese, die Sie aufgrund der Selbstbeteiligung selber begleichen müssen. Sonst kann die Selbstbeteiligung nicht aufgerechnet werden! Sie haben ab dem ersten Behandlungstag 6 Monate Zeit, die Rechnungen einzureichen.

Leistungsabrechnungsformular
Füllen Sie für jede neue Diagnose ein neues Leistungsabrechnungsformular aus. Alle Rechnungen, die mit einer und dergleichen Diagnose zusammenhängen, werden mit nur einem Leistungsabrechnungsformular bearbeitet. Die ersten 4 Seiten des Leistungsabrechnungsformulars können Sie selber ausfüllen; lediglich die Seite 5 und 6 sind von Ihrem Arzt auszufüllen und zu unterschreiben.

Einreichen von Rechnungen
Schreiben Sie auf alle Rechnungen Ihre Versicherungsnummer und schicken Sie diese mit dem Leistungsabrechnungsformular per Mail an folgende Mailadresse (siehe Seite 4, AVBs):

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir empfehlen Ihnen, die Zugangsbestätigung, die Sie anschließend von Morgan Price erhalten, als Nachweis zu archivieren und die Originale gut aufzubewahren, falls dies noch nachgefordert werden sollten.

Sie können die Unterlagen auch per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse schicken:

Medigo GmbH
Rosenthalerstr. 13
10119 Berlin

HINWEIS: diese Adresse und Mailadresse gilt nur für die deutschen Kunden! Ausländische Kunden, die in Europa, aber nicht in Deutschland wohnen, müssen Ihre Leistungsanträge an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schicken.



Kostenvoranschlag
Für geplante Eingriffe (alle vorhersehbaren OPs und dergleichen) muss vorab eine Genehmigung bei Morgan Price eingeholt werden. Hierfür sind das Leistungsabrechnungsformular und ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Dauerauftrag
Der Versicherungsschutz wird ausgesetzt, wenn der fällige Beitrag nicht vor oder am Fälligkeitstag eingeht. Um keine Versicherungslücken entstehen zu lassen, muss immer rechtzeitig gezahlt werden. Daher raten wir dringend zur Einrichtung eines Dauerauftrages!

Zahlweise
Nach Ablauf eines Versicherungsjahres haben Sie die Möglichkeit, die
Zahlweise von „Überweisung“ auf "Lastschrift" oder „Kreditkarte“ zu ändern. Prepaid-Kreditkarten sind mittlerweile ohne Gebühr von verschiedenen Kreditinstituten erhältlich. Bei Zahlungen per Kreditkarte entfällt die Gebühr von 15,-€ pro Überweisung!

Vertragsänderungen
Zahlungsart und –turnus, Selbstbeteiligung und Tarife können während des Versicherungsjahres grundsätzlich nicht verändert werden. Die Konditionen sind für 12 Monate bindend. Erst bei Vertragserneuerung nach Ablauf eines Jahres sind Veränderungen möglich.

Leistungspunkte
Welche Leistungspunkte abgedeckt sind, finden Sie in den AVBs ganz ausführlich beschrieben.

Kundenhelpline
Die Telefonnummer bei allen Fragen lautet 0044-137 964 6730

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