Aus rechtlichen Gründen ist es zur Zeit nicht möglich für Kunden einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung in die Europäische Krankenversicherung zu wechseln. Nach deutschem Recht wird die EU-KV werden die EWR Versicherer seit 2016 nicht mehr als legitime Krankenfolgeversicherung anerkannt, die jedoch zur Kündigung des bestehenden Vertrages notwendig ist. Nach §193 VVG erfüllt die EUKV erfüllen die EWR Versicherer, so auch Morgan Price und ALC nur teilweise die in Deutschland geregelte Versicherungspflicht. Nicht einkalkuliert sind Risikorücklagen im Alter und die vorgeschriebenen Beiträge zur Pflegeversicherung, hier müssen separate Verträge geschlossen und Rücklagen gebildet werden. Durch diese momentan geltende Regelung wird sie nicht als Folgeversicherung anerkannt.
Daher können wir zur Zeit nur unversicherte Kunden in die EU-KV vermitteln, die auf Grund von nicht erhobenen Strafbeiträgen, sowie bei negativer Schufa-Auskunft eine sehr gute Alternative zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung darstellt. Die europäische Krankenversicherung sichert Sie im Krankheitsfall gegen finanzielle Risiken ab. Bereits seit Jahrzehnten bieten die EWR-Dienstleister Millionen von Kunden weltweit beste Leistungen auf einem ähnlichen Niveau wie deutsche PKV’s.
Als Kunden einer PKV oder GKV möchten Sie dennoch ihren Tarif optimieren und den für ihre Situation passenden Tarif finden? Sie überlegen die Rückkehr in die GKV oder möchten in die PKV wechseln? Wir stehen ihnen bei allen Fragen gerne hilfreich zur Verfügung, beraten sie und zeigen ihnen die möglichen Potentiale eines Vergleiches oder eines Wechsels. Sobald die deutsche Gesetzgebung ihren Standpunkt zur EUKV ändert, informieren wir Sie als Versicherte gerne wieder über die Möglichkeit des Wechsels in die EUKV und unterstützen sie dabei.
Alle Informationen zur EUKV und zur bestehenden rechtlichen Lage können sie auch dem PDF-Dokument „2. Erklärungen Protokoll EWR“ in unserem Download-Center entnehmen.